Hamburger
Tierschutzverein
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von 1841 e.V.
Süderstraße
399
20537 Hamburg
Mitgliederversammlung vom 17. April 2010
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Heute fand
die Mitgliederversammlung statt.
Bereits
nach etwa 2 Minuten meiner Redezeit stellte die 1.
Vorsitzende den Antrag
auf Beendigung der Debatte:
"Mobbing hätte mit dem
Rechenschaftsbericht nichts zu tun."
Die
Mitglieder stimmten ihr zu und ich übergab meine Fragen und
Gegenanträge
der Protokollführerin.
Hier der Volltext:
Am 2.11.2008 um 12:57 Uhr schrieb HTV-Hasser im Internet:
"Neu Anfang
jetzt - hat die Situation erfasst!
Hoffentlich wird die neue HTV-Vorsitzende die Sache genauso
beurteilen.
Weg!!!! mit den alten Poggendorf-Angestellten. Und zwar
alle!!!
Ob es seine Nichte am Empfangstresen ist, ob es seine
geldgeile Sekretärin ist,
die da im Übrigen nur arbeitet, weil das Gehalt so toll ist,
oder irgendwelche Tierpfleger,
die mit Geld bei Laune gehalten wurden."
Der geschäftsführende Vorstand, insbesondere die 1.
Vorsitzende haben das umgesetzt
und es war nur eine Frage der Zeit, wann die Fälle
des Tierschutzvereins
in der Mobbing-Zentrale auflaufen würden.
Ich werfe
dem Vorstand grobe Pflichtverletzung und Unfähigkeit
zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung in seiner Eigenschaft
als Arbeitgeber vor,
i. S. von § 27 BGB.
Meine Fragen zum Tagungsordnungspunkt 2:
Wie viele Mitarbeiter sind seit der Ära Poggendorf
ausgeschieden ?
Wie viele wurden neu eingestellt ?
Welche Abfindungen wurden gezahlt ?
Wie viele Fälle wurden vor dem Arbeitsgericht verhandelt ?
Wer hat den Tierschutzverein vom Vorstand vor dem
Arbeitsgericht vertreten ?
Wurden vorher Mediationen durchgeführt ? Wie viele ?
Von wem ? Ggf. warum nicht ?
Wie hoch war der Ausfall durch Krankheit der betroffenen
Mitarbeiter ?
Wer war vom Vorstand mit Mitarbeitergesprächen und Personal
beschäftigt ?
War der Betriebsrat involviert ? Wer ? Ggf.
warum nicht ?
Sind neue Mitarbeiter nachweislich zu denselben Konditionen
beschäftigt worden
wie vorher die ausgeschiedenen ?
Sind Mitarbeiterbefragungen zur Betriebszufriedenheit
durchgeführt worden ?
Mit welchem Ergebnis, ggf. warum nicht ?
Meine Fragen zum Tagungsordnungspunkt 3.1:
Hinter welchen Positionen und in welcher Höhe der Bilanz
verbergen sich:
Abfindungen,
Anwalts- und Gerichtskosten,
Beratungskosten,
Kosten für Mediationen, Supervisionen oder Coaching,
Kosten für Lohnfortzahlungen,
Anzeigen für neues Personal
Kosten der Einarbeitung des neuen Personals,
sonstige durch Personalwechsel verursachte Kosten ?
Meine Fragen zum Tagungsordnungspunkt 3.2:
Wurden Ihnen Belege vorgelegt und haben Sie solche geprüft,
aus denen ersichtlich war, dass Abfindungen an Mitarbeiter
gezahlt wurden
und neues Personal eingestellt wurden ? - In welcher
Höhe ?
Haben Sie Fragen zur Notwendigkeit solcher Kosten gestellt ?
Ggf. welche und welche antworten erhielten Sie ?
Ist Ihnen die hohe Fluktuation der Mitarbeiter bei der
Prüfung aufgefallen,
ggf. warum nicht ?
Hatten Sie nicht genügend Zeit für eine ordnungsgemäße
Prüfung ?
Waren Sie nicht aufmerksam genug ?
Hat man Ihnen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Prüfung
vorenthalten ?
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3.5
Ich beantrage den Vorstand nicht zu entlasten und
werfe ihm erhebliche Mängel
und grobe Pflichtverletzung in seiner Eigenschaft als
Arbeitgeber vor.
Es ist zu erwarten, dass erhebliche
Schadensersatzforderungen auf den Verein/Vorstand
zukommen werden, die möglicherweise im 6- bis 7stelligen
Bereich liegen werden.
Der Vorstand ist daher nicht zu entlasten.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3.6
Die Rechnungsprüfer sind ebenfalls nicht zu entlasten, weil
ihnen die hohe Fluktuation beim Hamburger
Tierschutzverein hätte auffallen müssen.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4.2
Für die angedachte Rochade gibt es weder in der Satzung,
noch im Vereinsrecht eine Grundlage. Wenn die erste
Vorsitzende wieder voll arbeiten möchte, steht es ihr frei
zurückzutreten.
Ich beantrage ordnungsgemäße Nachwahlen durchzuführen, wie
es die Satzung gemäß § 75 vorsieht. Diese haben
insbesondere vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass es sich
nicht um die Neubesetzung von Beisitzern handelt, sondern um
eine Veränderung im Vorstand, die dem Vereinsregister gemäß
§ 67 BGB durch Notarurkunde anzuzeigen ist.
Hier liegt im Ansinnen des Vorstandes ein klarer Verstoß
gegen Gesetz und Satzung vor.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 5
Der Antrag ist abzulehnen.
Kein Hamburger würde sich noch veranlasst fühlen sich mit
dem Tierheim zu identifizieren.
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