Erstellt :   2010-04-17
     Stand  :   2010-04-18    

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Hamburger Tierschutzverein

Seite-2  Seite-3                                                                    von 1841 e.V.

Süderstraße 399
20537  Hamburg

Mitgliederversammlung vom 17. April 2010            Seite  - 1 -

Heute fand die Mitgliederversammlung statt.

Bereits nach etwa 2 Minuten meiner Redezeit stellte die 1. Vorsitzende den Antrag
auf Beendigung der Debatte:

       "Mobbing hätte mit dem Rechenschaftsbericht nichts zu tun."

Die Mitglieder stimmten ihr zu und ich übergab meine Fragen und Gegenanträge
der Protokollführerin.
 


Hier der Volltext:

Am 2.11.2008 um 12:57 Uhr schrieb HTV-Hasser im Internet:

"Neu Anfang jetzt - hat die Situation erfasst!
Hoffentlich wird die neue HTV-Vorsitzende die Sache genauso beurteilen.
Weg!!!! mit den alten Poggendorf-Angestellten. Und zwar alle!!!
Ob es seine Nichte am Empfangstresen ist, ob es seine geldgeile Sekretärin ist,
die da im Übrigen nur arbeitet, weil das Gehalt so toll ist, oder irgendwelche Tierpfleger,
die mit Geld bei Laune gehalten wurden."

Der geschäftsführende Vorstand, insbesondere die 1. Vorsitzende haben das umgesetzt
und es war nur eine Frage der Zeit, wann die Fälle des Tierschutzvereins
in der Mobbing-Zentrale auflaufen würden.

Ich werfe dem Vorstand grobe Pflichtverletzung und Unfähigkeit
zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber vor,
i. S. von § 27 BGB.


Meine Fragen zum Tagungsordnungspunkt 2:

Wie viele Mitarbeiter sind seit der Ära Poggendorf ausgeschieden ?
Wie viele wurden neu eingestellt ?
Welche Abfindungen wurden gezahlt ?
Wie viele Fälle wurden vor dem Arbeitsgericht verhandelt ?
Wer hat den Tierschutzverein vom Vorstand vor dem Arbeitsgericht vertreten ?
Wurden vorher Mediationen durchgeführt ?  Wie viele ?  Von wem ? Ggf. warum nicht ?
Wie hoch war der Ausfall durch Krankheit der betroffenen Mitarbeiter ?
Wer war vom Vorstand mit Mitarbeitergesprächen und Personal beschäftigt ?
War der Betriebsrat involviert ?  Wer ?  Ggf. warum nicht ?
Sind neue Mitarbeiter nachweislich zu denselben Konditionen beschäftigt worden
wie vorher die ausgeschiedenen ?
Sind Mitarbeiterbefragungen zur Betriebszufriedenheit durchgeführt worden ?
Mit welchem Ergebnis, ggf. warum nicht ?


Meine Fragen zum Tagungsordnungspunkt 3.1:

Hinter welchen Positionen und in welcher Höhe der Bilanz verbergen sich:

Abfindungen,
Anwalts- und Gerichtskosten,
Beratungskosten,
Kosten für Mediationen, Supervisionen oder Coaching,
Kosten für Lohnfortzahlungen,
Anzeigen für neues Personal
Kosten der Einarbeitung des neuen Personals,
sonstige durch Personalwechsel verursachte Kosten ?


Meine Fragen zum Tagungsordnungspunkt 3.2:

Wurden Ihnen Belege vorgelegt und haben Sie solche geprüft,
aus denen ersichtlich war, dass Abfindungen an Mitarbeiter gezahlt wurden
und neues Personal eingestellt wurden ?  - In welcher Höhe ?

Haben Sie Fragen zur Notwendigkeit solcher Kosten gestellt ?
Ggf. welche und welche antworten erhielten Sie ?

Ist Ihnen die hohe Fluktuation der Mitarbeiter bei der Prüfung aufgefallen,
ggf. warum nicht ?
Hatten Sie nicht genügend Zeit für eine ordnungsgemäße Prüfung ?
Waren Sie nicht aufmerksam genug ?
Hat man Ihnen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Prüfung vorenthalten ?


Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3.5

Ich beantrage den Vorstand nicht zu entlasten und werfe ihm erhebliche Mängel
und grobe Pflichtverletzung in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber vor.
Es ist zu erwarten, dass erhebliche Schadensersatzforderungen auf den Verein/Vorstand
zukommen werden, die möglicherweise im 6- bis 7stelligen Bereich liegen werden.
Der Vorstand ist daher nicht zu entlasten.


Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3.6

Die Rechnungsprüfer sind ebenfalls nicht zu entlasten, weil
ihnen die hohe Fluktuation beim Hamburger Tierschutzverein hätte auffallen müssen.
 


Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4.2

Für die angedachte Rochade gibt es weder in der Satzung, noch im Vereinsrecht eine Grundlage. Wenn die erste Vorsitzende wieder voll arbeiten möchte, steht es ihr frei zurückzutreten.
Ich beantrage ordnungsgemäße Nachwahlen durchzuführen, wie es die Satzung gemäß § 75 vorsieht.   Diese haben insbesondere vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass es sich nicht um die Neubesetzung von Beisitzern handelt, sondern um eine Veränderung im Vorstand, die dem Vereinsregister gemäß § 67 BGB durch Notarurkunde anzuzeigen ist.
Hier liegt im Ansinnen des Vorstandes ein klarer Verstoß gegen Gesetz und Satzung vor.
 


Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 5

Der Antrag ist abzulehnen.
Kein Hamburger würde sich noch veranlasst fühlen sich mit dem Tierheim zu identifizieren.

 

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