START:  2010-03-02                                                                                          
Der Fall: GEWERKSCHAFT *  NAHRUNG  * GENUSS  * GASTSTÄTTEN


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im Fall NGG

 

Impressum:

 

NGG


Aufruf im Fall

NGG ./. Rolf Hauptsacheverfahren

In der Verhandlung vom 02.03.2010 vor dem Landgericht Hamburg
verständigten sich die Parteien auf ein schriftliches Verfahren.

Die Verkündigung des Urteils wurde auf:

Mittwoch, den 12. Mai 2010, 12:00 Uhr festgesetzt.

 

Ich, Margit Ricarda Rolf, beharre darauf, dass mein Forum ein Diskussionsforum ist.
Die Beiträge sind Meinungsäußerungen
und Thesen der Mitglieder
und ich mache mir die Meinung einzelner Mitglieder nicht zu Eigen.
Richter Schulz sieht das "möglicherweise" anders.

 

Die Gegenseite behauptet bei der Äußerung des Mitgliedes "Ella":

„Die NGG unterläuft ihre eigenen Tarifverträge, indem sie kleine Firmen gründet,
in denen wiederum Mitarbeiter eingestellt werden, die für die NGG tätig sind.“

würde es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln.
Richter Schulz argumentiert, die Aussagen wären „einem Beweis zugänglich“.


Obwohl ich nach wie vor die von Ella eingestellte Aussage nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung werte,
benötige ich vorsorglich Informationen, also Beweise in dieser Sache.
Hilfreich wäre ein Arbeitsvertrag des Zentralen Service,
der mir auch gern anonym zugeschickt werden darf.
Noch interessanter wäre ein ehemaliger Mitarbeiter des Zentralen Service,
der bereit wäre als Zeuge auszusagen.

 

Darüber hinaus wären folgende Sachverhalte von Nutzen:

  1. Worum genau handelt es sich beim Zentralen Service der NGG ?
  2. In welcher Rechtsform wird der Zentrale Service der NGG betrieben ?
  3. Wonach richtet sich die Bezahlung der Mitarbeiter
    des Zentralen Service der NGG ?
  4. Wie viele Personen werden dort beschäftigt ?
  5. Wie hoch ist der Stundenlohn ?
  6. Wie hoch ist der Urlaubsanspruch ?
  7. Handelt es sich um befristete oder unbefristete Verträge ?
  8. Welche Informationen gibt es zu den Fördermitteln, die die NGG
    für die Einrichtung des Zentralen Service vom Arbeitsamt kassiert hat ?
  9. Wer war außer Frau Michaela Rosenberger an der Einrichtung
    des Zentralen Service der NGG beteiligt
    ?
  10. Gibt es neben dem Zentralen Service weitere Firmen,
                     die von der NGG betrieben werden ?   -  Ggf. welche ?

 

Frau Michaela Rosenberger schreibt sich auf die Fahne:

Zitat:

„Letztendlich ist es uns über fünf Jahre gelungen, die Beitragseinnahmen zu stabilisieren und seit dem vergangenen Jahr sogar in ein leichtes Plus zu führen. Geschafft haben wir das, weil wir trotz Mitgliederverlusten den prozentualen Anteil unserer erwerbstätigen Mitglieder steigern konnten. Auch unser Zentraler Service hat dazu beigetragen und sicher auch unser Mitgliedervorteil.“


Nun muss man wissen, dass es sich bei den Mitarbeitern des Zentralen Service um Langzeitarbeitslose handelt, für die die NGG Fördermittel kassiert hat.
So kann man natürlich leicht Kosten senken.

Wer weiß etwas über diese Vorfälle und kann uns Hinweise geben, auch anonym ?

Hinweise an:  Margit Ricarda Rolf  Rolf@Mobbing-Zentrale.de  Tel.:  (040) 219 83 289
per Post = Siehe Impressum Hamburg und seine Anwälte treffen sich mit dem Anwalt vor Gericht; sprechen über Spenden zum Konflikt in dem Stress.

bittet um Mithilfe !

Erstellt :   2010-03-02
Stand  :   2010-03-02     WebM-Pit@Mobbing-Zentrale.de